Arbeiten in einem Freizeitpark in den USA
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für einen befristeten Zeitraum in einem der Freizeitparks in den USA zu arbeiten. Das bekannteste Beispiel ist das Cultural Representative Program bei Disney World in Orlando. Das Programm ermöglicht es Menschen aus aller Welt, ein Jahr lang beim Pavillon ihres Heimatlandes in Disney World zu arbeiten. Die USA bieten verschiedene Visa zu diesem Zweck an.
Wer in den USA arbeiten möchte, braucht dafür eine Arbeitserlaubnis, bzw. ein Arbeitsvisum. Es gibt viele verschiedene Arten von Arbeitsvisa für die USA. Das Standard-Arbeitsvisum H-1B ist nur für qualifizierte Personen verfügbar, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, sowie bereits ein Stellenangebot haben. Das Visum ist in der Regel nicht für die Arbeit in einem Freizeitpark geeignet, abgesehen von spezialistischen Stellen. Wer zum Beispiel in der Gastronomie oder als Servicemitarbeiter starten möchte, muss auf ein anderes Visum zurückgreifen. Welches Visum man benötigt, hängt von der genauen Stelle ab. Es ist zudem nicht immer problemlos möglich, ein Visum zu erhalten.
Das Cultural Representative Program bietet befristete Stellen für bis zu 12 Monate in den verschiedenen Teilen des Pavillons an. Man kann bei der Bewerbung selbst angeben, welche Bereiche man bevorzugt. Wenn man für eine Stelle angenommen wurde, muss man sich selbst um das Visum kümmern. In dem Fall ist das Q-1 Visum erforderlich. Das ist ein Visum, das einen kulturellen Austausch ermöglicht und mit dem man vorübergehend in den USA arbeiten darf. Um das Visum beantragen zu können, erhält man zunächst eine Bestätigung von Disney zur Anmeldung des Antragsstellenden bei den US-Ausländerbehörden. Daraufhin müssen Antragsstellende selbst das DS-160 Formular ausfüllen und einen Termin bei der US-Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren. Beim Termin wird noch ein Interview geführt und daraufhin beurteilen die Behörden, ob das Visum erteilt wird.
Einreisebestimmungen und Arbeitserlaubnis
Für einen Urlaub in die USA benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum, sondern können mit einem ESTA bis zu 90 Tage im Land der unbegrenzten Möglichkeiten verbringen. Das ESTA kann innerhalb weniger Minuten online beantragt werden. Obwohl das ESTA zumeist innerhalb weniger Tage erteilt wird, sollte der Antrag dennoch weit im Voraus an die Reise gestellt werden. Ohne ESTA darf man nämlich nicht in das Flugzeug in die USA steigen. Eine wichtige Bedingung für die Verwendung eines ESTA ist jedoch, dass man während des Aufenthalts in den USA nicht arbeitet.Wer in den USA arbeiten möchte, braucht dafür eine Arbeitserlaubnis, bzw. ein Arbeitsvisum. Es gibt viele verschiedene Arten von Arbeitsvisa für die USA. Das Standard-Arbeitsvisum H-1B ist nur für qualifizierte Personen verfügbar, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, sowie bereits ein Stellenangebot haben. Das Visum ist in der Regel nicht für die Arbeit in einem Freizeitpark geeignet, abgesehen von spezialistischen Stellen. Wer zum Beispiel in der Gastronomie oder als Servicemitarbeiter starten möchte, muss auf ein anderes Visum zurückgreifen. Welches Visum man benötigt, hängt von der genauen Stelle ab. Es ist zudem nicht immer problemlos möglich, ein Visum zu erhalten.
Visum für das Disney Cultural Representative Program
Disney hat bereits seit vielen Jahren ein Programm, über das sie Arbeitskräfte für ihre Pavillons mit Länderthemen anwerben. Damit möchte Disney ein möglichst authentisches Erlebnis für alle Gäste verschaffen, die die Pavillons besuchen. Der deutsche Pavillon soll ein typisch deutsches Dorf repräsentieren, mit traditionellen Baustilen aus verschiedenen Regionen und Epochen. Im Pavillon werden typisch deutsche Produkte verkauft, wie Brezeln und Kuckucksuhren. Zudem hat der Pavillon einen Biergarten, in dem deutsche Gerichte und Bier in Maßkrügen serviert werden. Deutsche Staatsangehörige können sich für das Cultural Representative Program bewerben, um die deutsche Kultur in Disney World zu repräsentieren und dabei ein Gehalt verdienen.Das Cultural Representative Program bietet befristete Stellen für bis zu 12 Monate in den verschiedenen Teilen des Pavillons an. Man kann bei der Bewerbung selbst angeben, welche Bereiche man bevorzugt. Wenn man für eine Stelle angenommen wurde, muss man sich selbst um das Visum kümmern. In dem Fall ist das Q-1 Visum erforderlich. Das ist ein Visum, das einen kulturellen Austausch ermöglicht und mit dem man vorübergehend in den USA arbeiten darf. Um das Visum beantragen zu können, erhält man zunächst eine Bestätigung von Disney zur Anmeldung des Antragsstellenden bei den US-Ausländerbehörden. Daraufhin müssen Antragsstellende selbst das DS-160 Formular ausfüllen und einen Termin bei der US-Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren. Beim Termin wird noch ein Interview geführt und daraufhin beurteilen die Behörden, ob das Visum erteilt wird.
Visum für ein Work Travel
Die USA bieten Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen auch die Möglichkeit, ein J-1 Visum für ein Summer Work Travel zu beantragen. Mit diesem Visum dürfen deutsche Staatsangehörige bis zu 4 Monate in den USA verbringen und für verschiedene Arbeitgeber arbeiten. Das Visum ist nicht an einen spezifischen Arbeitgeber gebunden, muss jedoch über eine Organisation beantragt werden, die als Sponsor fungiert. Verschiedene Freizeitparks, wie die Universal Studios in Orlando, bieten Stellen für Personen an, die an dem Summer Work Travel Programm teilnehmen.Visumfreier Aufenthalt mit einem ESTA
Wenn man die Freizeitparks in den USA einfach besuchen möchte, ohne dort zu arbeiten, kann man für die Einreise in die USA ein ESTA verwenden. Das ist eine digitale Reisegenehmigung, die einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gestattet. Wer mit einem ESTA reist, darf jedoch nicht in den USA arbeiten. Das ESTA kann ganz einfach online beantragt werden.© parkscout