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28.04.2006 | Freizeitparks | Kolumnen
Bezahlattraktionen
Ein Freizeitparkbesuch schlägt allgemein in der Geldbörse der Besucher nicht unerheblich zu Buche: Eintritt, Gastronomie, Parkplatzgebühren und die vielen schönen Sachen in den Shops sorgen dafür, daß die hart verdienten Euros schneller den Besitzer wechseln als einem manchmal lieb ist. Umso ärgerlicher scheint es dann, wenn immer öfter in den Parks für die Nutzung mancher Attraktionen zusätzlich zur Kasse gebeten wird.
Ob der Nachwuchs nun im Phantasialand gerne auf einer Bungee-Sprunganlage in die Höhe hüpfen will, der jugendliche Formel-1-Nachwuchs auf den Kart-Anlagen des Movie Park Germany zeigen mag, daß er Benzin im Blut hat, oder die ganze Familie sich auf der Wasserbombenanlage des Freizeit-Land Geiselwind eine feucht-fröhliche Schlacht liefern möchte: Die Nutzung solcher Anlagen ist nicht im Eintrittspreis enthalten. Daß dies nicht gerade auf die Gegenliebe bei so manchem Besucher stößt, scheint nur verständlich – schließlich ist man ja seit geraumer Zeit daran gewöhnt, nur einmal an der Kasse zu zahlen und dafür alles nutzen zu können.
Daß solche kostenpflichtigen Attraktionen natürlich auch dazu dienen, die Einsparungen der oft "Geiz ist geil"-geprägten Besucher im Gastronomie- und Merch-Bereich abzufangen und die im Vergleich zum Ausland recht moderaten Eintrittspreise halten zu können, ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite hingegen wird eher von der Kapazität solcher oben erwähnten Anlagen dominiert. Während eine durchschnittliche Achterbahn nämlich zum Beispiel rund 1.000 Besucher pro Stunde befördern kann, dürfte diese Zahl bei einer Bungee-Sprunganlage eher bei 20 liegen. Das macht dann geschätzte 200 Hüpfeinlagen für den Nachwuchs pro Tag – bei einer Besucherzahl von teilweise 20.000 würde die Warteschlange, wenn sie überhaupt kalkulierbar wäre, wohl bis zum Haupteingang führen. Nicht viel anders sieht es bei einer Kart-Anlage aus – hier ist die Kapazität auch eher lächerlich im Vergleich zu den "normalen" Attraktionen eines Freizeitparks.
Wenn eine solche Anlage also kostenlos nutzbar und im Eintrittspreis bereits enthalten wäre, würde in einem großen Freizeitpark nur ein kleiner Bruchteil der Besucher sie überhaupt nutzen können. Die Bezahlvariante ermöglicht somit zumindest, daß solche Attraktionen überhaupt zur Verfügung stehen – ohne einen zusätzlichen Obulus wären sie schlicht und ergreifend für einen Freizeitpark ab einer bestimmten Größe nicht geeignet.
Wer aus finanziellen Gründen auf die Nutzung verzichtet, dem sei gesagt: Die zusätzlichen Einnahmen, die dadurch generiert werden, kommen letztendlich ja auch jedem Besucher zugute – dadurch können nämlich die großen Neuheiten der nächsten Jahre mitfinanziert und damit die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens Freizeitpark gesichert werden.
Ob der Nachwuchs nun im Phantasialand gerne auf einer Bungee-Sprunganlage in die Höhe hüpfen will, der jugendliche Formel-1-Nachwuchs auf den Kart-Anlagen des Movie Park Germany zeigen mag, daß er Benzin im Blut hat, oder die ganze Familie sich auf der Wasserbombenanlage des Freizeit-Land Geiselwind eine feucht-fröhliche Schlacht liefern möchte: Die Nutzung solcher Anlagen ist nicht im Eintrittspreis enthalten. Daß dies nicht gerade auf die Gegenliebe bei so manchem Besucher stößt, scheint nur verständlich – schließlich ist man ja seit geraumer Zeit daran gewöhnt, nur einmal an der Kasse zu zahlen und dafür alles nutzen zu können.
Daß solche kostenpflichtigen Attraktionen natürlich auch dazu dienen, die Einsparungen der oft "Geiz ist geil"-geprägten Besucher im Gastronomie- und Merch-Bereich abzufangen und die im Vergleich zum Ausland recht moderaten Eintrittspreise halten zu können, ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite hingegen wird eher von der Kapazität solcher oben erwähnten Anlagen dominiert. Während eine durchschnittliche Achterbahn nämlich zum Beispiel rund 1.000 Besucher pro Stunde befördern kann, dürfte diese Zahl bei einer Bungee-Sprunganlage eher bei 20 liegen. Das macht dann geschätzte 200 Hüpfeinlagen für den Nachwuchs pro Tag – bei einer Besucherzahl von teilweise 20.000 würde die Warteschlange, wenn sie überhaupt kalkulierbar wäre, wohl bis zum Haupteingang führen. Nicht viel anders sieht es bei einer Kart-Anlage aus – hier ist die Kapazität auch eher lächerlich im Vergleich zu den "normalen" Attraktionen eines Freizeitparks.
Wenn eine solche Anlage also kostenlos nutzbar und im Eintrittspreis bereits enthalten wäre, würde in einem großen Freizeitpark nur ein kleiner Bruchteil der Besucher sie überhaupt nutzen können. Die Bezahlvariante ermöglicht somit zumindest, daß solche Attraktionen überhaupt zur Verfügung stehen – ohne einen zusätzlichen Obulus wären sie schlicht und ergreifend für einen Freizeitpark ab einer bestimmten Größe nicht geeignet.
Wer aus finanziellen Gründen auf die Nutzung verzichtet, dem sei gesagt: Die zusätzlichen Einnahmen, die dadurch generiert werden, kommen letztendlich ja auch jedem Besucher zugute – dadurch können nämlich die großen Neuheiten der nächsten Jahre mitfinanziert und damit die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens Freizeitpark gesichert werden.
Bitte beachten
Die Texte der Kolumnen-Autoren sind deren persönliche Meinung und decken sich nicht zwangsläufig mit der Meinung der Redaktion Parkscout.
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Autoreninfo Mike Vester
Mike Vester beschäftigt sich bereits seit seiner Jugend mit dem Thema Freizeitparks / Kirmes und gehört heute zu den wichtigsten Autoren der Parkscout-Fachredaktion. Sein Hang zu Polemik und Übertreibungen ist zwar legendär, aber wer genau hinhört, merkt schnell, daß er mit seinem Motto "zeitlos, stillos, geschmacklos" zwischen den Zeilen immer genau den Punkt trifft. Der frühere Kleinkunst-Texter ist überzeugter Fan von allem, was mit dem Thema "Disney" zu tun hat und läßt dies auf seine liebenswert schrullige Art auch sicherlich öfter in seine Kolumne einfließen. In diesem Sinne also: Immer vester druff...
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