12.11.2012 | Kolumnen | Freizeitparks
Rabimmel, Rabammel!
Rabimmel, Rabammel, Rabumm: Wer sich vielerorts fragen sollte, warum die Zahl der traditionellen Martinszüge immer weiter zurück geht, mag die Antwort in der Tatsache finden, dass die GEMA bei dem melodischen Kindergesang die Hand aufhält und Lizenzgebühren einfordert für Lieder, deren Autoren nicht länger als 70 Jahre tot und begraben sind. Somit können sich dann schnell auch schon Vierjährige, die mit voller Inbrunst ein "Ich geh mit meiner Laterne" intonieren, im Dickicht der Illegalität verirren – aber dies nur im Rande, schließlich geht es hier ja um Freizeitparks.
Und auch hier haben die selbsternannten Wächter über das geistige Eigentum Großes vor. Als leider ernst gemeinter Aprilscherz tritt am 1.4.2013 ein neuer Tarif, die sogenannten Vergütungssätze M-V, in Kraft, der den einen oder anderen Park in arge Bedrängnis bringen könnte. Viele Freizeitparks präsentieren ihren Besuchern auch Shows, bei denen fast immer Musikstücke eingespielt werden, zum Beispiel als Untermalung von artistischen Darbietungen. Ein kleinerer Park mit 150.000 Besucher, der an 210 Öffnungstagen zwei Shows dreimal täglich präsentiert und damit 30.000 Gäste unterhält, musste bisher nach Branchen-Berechnungen rund 1.000 Euro Lizenzgebühr bezahlen – eine durchaus angemessene Entlohnung. Nach dem neuen Tarif wären nun allerdings – und jetzt halten Sie sich fest – 55.440 Euro fällig. Pro Jahr! Abgaben für Sidesounds in Themenbereichen noch gar nicht berücksichtigt.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch noch einen Alternativweg, der bei genauerer Betrachtung auch Vorteile mit sich bringt, nämlich der Verzicht auf fertige Musikstücke, die der GEMA unterliegen. Der Movie Park Germany hat es im vergangenen Jahr vorgemacht: Für die neue Van-Helsing-Stunt-Show wurde der gesamte erstklassige Soundtrack von dem Paderborner Unternehmen "IMAscore" eigens komponiert und arrangiert, womit letztendlich die Aktion auf der Bühne und die musikalische Untermalung eine perfekte Einheit bilden können, was bei der Nutzung bekannter Songs oftmals nicht wirklich gegeben ist. Hier wird der vermeintliche Nachteil klar zum Vorteil, das Gesamterlebnis gestaltet sich einfach runder. Wenn in einer Show nicht gerade, aus welchen Gründen auch immer, Chart-Musik eingesetzt werden muss, dürfte dem Besucher vermutlich eh nicht auffallen, ob der gespielte Soundtrack eine eigene Produktion ist oder aus einem den meisten eher unbekannten Film stammt.
Doch nicht nur das: Mit einer eigenen Song- und Musikproduktionen könnte man nicht nur die lästigen GEMA-Lizenzen umgehen, sondern hat für die Shops auch einen durchaus interessanten Merch-Artikel, wenn man das ganze auf eine CD brennen lässt und im Park verkauft. Auch hier gibt es Möglichkeiten, dass die GEMA außen vor bleibt. Somit könnte die Option, statt lizenzierter Musik Eigenproduktionen zu verwenden, nicht nur den Vergütungssätzen M-V ein Schnippchen schlagen, sondern auch noch zu unerwarteten Einkünften in den Shops sorgen - denn in Auftrag gegebene Kompositionen dürften kaum teurer sein als die fälligen Lizenzgebühren. Rabimmel, Rabammel, Rabumm!
Und auch hier haben die selbsternannten Wächter über das geistige Eigentum Großes vor. Als leider ernst gemeinter Aprilscherz tritt am 1.4.2013 ein neuer Tarif, die sogenannten Vergütungssätze M-V, in Kraft, der den einen oder anderen Park in arge Bedrängnis bringen könnte. Viele Freizeitparks präsentieren ihren Besuchern auch Shows, bei denen fast immer Musikstücke eingespielt werden, zum Beispiel als Untermalung von artistischen Darbietungen. Ein kleinerer Park mit 150.000 Besucher, der an 210 Öffnungstagen zwei Shows dreimal täglich präsentiert und damit 30.000 Gäste unterhält, musste bisher nach Branchen-Berechnungen rund 1.000 Euro Lizenzgebühr bezahlen – eine durchaus angemessene Entlohnung. Nach dem neuen Tarif wären nun allerdings – und jetzt halten Sie sich fest – 55.440 Euro fällig. Pro Jahr! Abgaben für Sidesounds in Themenbereichen noch gar nicht berücksichtigt.
Shows: Quo Vadis?
Wenn man zugrunde legt, dass eine Show in vielen Freizeitparks oftmals vier oder fünf Jahre ohne größere Veränderungen läuft, würde dies einen Gesamtbetrag von fast 300.000 Euro für zwei Shows ausmachen – nur für die GEMA, denn die Kosten für Darsteller, Kulissen, Lichttechnik etc. kommen ja schließlich auch noch hinzu. Damit könnte eine Show zu einem Premium-Produkt werden, das sich gerade kleinere Parks nicht mehr leisten können, wodurch Kapazitäten verloren gehen, die Wartezeiten an den Fahrattraktionen steigen dürften und die allgemeine Gästezufriedenheit darunter leiden wird.Auf der anderen Seite gibt es aber auch noch einen Alternativweg, der bei genauerer Betrachtung auch Vorteile mit sich bringt, nämlich der Verzicht auf fertige Musikstücke, die der GEMA unterliegen. Der Movie Park Germany hat es im vergangenen Jahr vorgemacht: Für die neue Van-Helsing-Stunt-Show wurde der gesamte erstklassige Soundtrack von dem Paderborner Unternehmen "IMAscore" eigens komponiert und arrangiert, womit letztendlich die Aktion auf der Bühne und die musikalische Untermalung eine perfekte Einheit bilden können, was bei der Nutzung bekannter Songs oftmals nicht wirklich gegeben ist. Hier wird der vermeintliche Nachteil klar zum Vorteil, das Gesamterlebnis gestaltet sich einfach runder. Wenn in einer Show nicht gerade, aus welchen Gründen auch immer, Chart-Musik eingesetzt werden muss, dürfte dem Besucher vermutlich eh nicht auffallen, ob der gespielte Soundtrack eine eigene Produktion ist oder aus einem den meisten eher unbekannten Film stammt.
Doch nicht nur das: Mit einer eigenen Song- und Musikproduktionen könnte man nicht nur die lästigen GEMA-Lizenzen umgehen, sondern hat für die Shops auch einen durchaus interessanten Merch-Artikel, wenn man das ganze auf eine CD brennen lässt und im Park verkauft. Auch hier gibt es Möglichkeiten, dass die GEMA außen vor bleibt. Somit könnte die Option, statt lizenzierter Musik Eigenproduktionen zu verwenden, nicht nur den Vergütungssätzen M-V ein Schnippchen schlagen, sondern auch noch zu unerwarteten Einkünften in den Shops sorgen - denn in Auftrag gegebene Kompositionen dürften kaum teurer sein als die fälligen Lizenzgebühren. Rabimmel, Rabammel, Rabumm!
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